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   AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22   

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https://dejure.org/2022,30791
AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22 (https://dejure.org/2022,30791)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22 (https://dejure.org/2022,30791)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 01. September 2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22 (https://dejure.org/2022,30791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Corona, Impfstatus, Versammlungsverbot, Montagsspaziergang, Wahlfeststellung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 1 CoronaVV RP 30 vom 22.12.2021, § 4 Abs 1a CoronaVV RP 30 vom 22.12.2021, § 25 S 1 Nr 5 CoronaVV RP 30 vom 22.12.2021, § 25 S 1 Nr 5a CoronaVV RP 30 vom 22.12.2021, § ... 73 Abs 1a Nr 24 IfSG vom 10.12.2021
    Verurteilung eines Demonstrationsteilsnehmers auf wahldeutiger Tatsachengrundlage bei Verstößen gegen die Corona-Vorschriften

  • RA Kotz

    Montagsspaziergang - Verstoß gegen Corona-Versammlungsverbot

  • RA Kotz

    Corona-Bekämpfungsverordnung: nichtimmunisierte Person im öffentlichen Raum

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22
    Er bezeichnet ein konkretes Geschehen, das einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang bildet und Merkmale enthält, die es von denkbaren anderen ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen unterscheidet (BGHSt 22, 375 (385)) und umfasst das gesamte Verhalten des Täters, soweit dieses nach der natürlichen Auffassung des Lebens eine Einheit bildet (BGHSt 23, 141 (145); 35, 60 (62 ff.); 45, 211 (212 f.)).
  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18

    Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und

    Auszug aus AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22
    Eine (grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässige, vgl. etwa BVerfG, NJW 2019, 2837 (2838 ff.)) Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage ist auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts möglich (OLG Rostock, Beschl. v. 01.04.2005, Az. 2 Ss (OWi) 389/04 | 246/04, zit. nach juris, Rn. 20; KK-OWIG/ Rogall, 5. Aufl. 2018, Vor § 1 Rn. 30; Göhler/ Gürtler, OWiG, 18. Aufl. 2021, Vor § 1, Rn. 38; Krenberger/Krumm, OWiG, 7. Aufl. 2022, § 3 Rn. 21), wenn die verfahrensrechtlichen Vorbedingungen vorliegen, kein Vorrang zugunsten einer eindeutigen Verurteilung besteht und die in Betracht kommenden Delikte gleichwertig sind.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22
    Er bezeichnet ein konkretes Geschehen, das einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang bildet und Merkmale enthält, die es von denkbaren anderen ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen unterscheidet (BGHSt 22, 375 (385)) und umfasst das gesamte Verhalten des Täters, soweit dieses nach der natürlichen Auffassung des Lebens eine Einheit bildet (BGHSt 23, 141 (145); 35, 60 (62 ff.); 45, 211 (212 f.)).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22
    Er bezeichnet ein konkretes Geschehen, das einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang bildet und Merkmale enthält, die es von denkbaren anderen ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen unterscheidet (BGHSt 22, 375 (385)) und umfasst das gesamte Verhalten des Täters, soweit dieses nach der natürlichen Auffassung des Lebens eine Einheit bildet (BGHSt 23, 141 (145); 35, 60 (62 ff.); 45, 211 (212 f.)).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22
    Er bezeichnet ein konkretes Geschehen, das einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang bildet und Merkmale enthält, die es von denkbaren anderen ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen unterscheidet (BGHSt 22, 375 (385)) und umfasst das gesamte Verhalten des Täters, soweit dieses nach der natürlichen Auffassung des Lebens eine Einheit bildet (BGHSt 23, 141 (145); 35, 60 (62 ff.); 45, 211 (212 f.)).
  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

    Auszug aus AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22
    Die Handlungen müssen dabei nach dem Ereignisablauf zeitlich, räumlich und innerlich so miteinander verknüpft sein, dass sich ihre getrennte Würdigung und Ahndung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges darstellen würde (vgl. auch BGHSt 41, 385 (388)).
  • BGH, 23.11.2004 - KRB 23/04

    Abhängigkeit der Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren von der Bedeutung der

    Auszug aus AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22
    Der Umfang der Aufklärungspflicht orientiert sich im Bußgeldverfahren, in dem der Grundsatz einer "bedeutungsabhängigen Aufklärungsintensität" niedergelegt ist, auch an dem Gewicht dessen, was noch mit zusätzlichen Ermittlungen bewiesen werden könnte; je geringer die Bedeutung einer weiteren Aufklärung für die richterliche Entscheidung ist, desto weniger braucht sich das Gericht gedrängt zu sehen, im Anschluss an eine fehlgeschlagene Beweiserhebung in dem vorliegenden Aktenmaterial nach anderen Ansatzpunkten für eine bislang nicht aufgezeigte Nachweismöglichkeit zu suchen (BGH, NJW 2005, 1381 (1382)).
  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Auszug aus AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22
    Eine (grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässige, vgl. etwa BVerfG, NJW 2019, 2837 (2838 ff.)) Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage ist auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts möglich (OLG Rostock, Beschl. v. 01.04.2005, Az. 2 Ss (OWi) 389/04 | 246/04, zit. nach juris, Rn. 20; KK-OWIG/ Rogall, 5. Aufl. 2018, Vor § 1 Rn. 30; Göhler/ Gürtler, OWiG, 18. Aufl. 2021, Vor § 1, Rn. 38; Krenberger/Krumm, OWiG, 7. Aufl. 2022, § 3 Rn. 21), wenn die verfahrensrechtlichen Vorbedingungen vorliegen, kein Vorrang zugunsten einer eindeutigen Verurteilung besteht und die in Betracht kommenden Delikte gleichwertig sind.
  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06

    Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge bei der Verletzung des

    Auszug aus AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22
    Das Gericht hat sich hierbei trotz der (so früh wie möglich vorzunehmenden, vgl. BGH, NStZ 2007, 234 (235)) Hinweiserteilung an den Betroffenen nicht vorzeitig auf die Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage festgelegt, sondern die hierzu vorhandenen Aufklärungsansätze (Befragung des Betroffenen sowie der in der Hauptverhandlung vernommenen Polizeibeamten) unter Berücksichtigung des Aufklärungsgrundsatzes ausgeschöpft.
  • BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während

    Auszug aus AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22
    Der Begriff der Tat im gerichtlichen Verfahren in Bußgeldsachen deckt sich mit dem für das Strafverfahren maßgeblichen Tatbegriff des Art. 103 Abs. 3 GG (vgl. BayObLG, JR 2002, 523 f. m. Anm. Seitz ).
  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 411/58
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